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Erstellung von Energieausweisen

Als Hausbesitzer sind Sie verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, wenn Sie Ihr Gebäude verkaufen, verpachten oder neu vermieten möchten. Dieser Ausweis gibt potenziellen Käufern oder Mietern Aufschluss über die Energieeffizienz Ihres Hauses und hilft ihnen, die zu erwartenden Energiekosten einzuschätzen. Seit dem 01. Juli 2008 besteht diese Pflicht für Wohngebäude bis Baujahr 1965 und seit dem 01. Januar 2009 für alle anderen Wohngebäude.

Welchen Energieausweis Sie benötigen, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Bedarfsausweis:

Dieser ist erforderlich für Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die bisher nicht modernisiert wurden oder für die keine Energieabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen.

Verbrauchsausweis:

In allen anderen Fällen kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.

Wenn Sie einen neuen Energieausweis benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung des passenden Ausweises und helfen Ihnen dabei, die Energieeffizienz Ihres Gebäudes transparent darzustellen. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mehr zu erfahren und die erforderlichen Schritte einzuleiten.

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